Teilhabe am Arbeitsmarkt nach § 16i SGB II

Das mttlerweile entfristete Regelinstrument „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ nach § 16i SGB II bietet seit Januar 2019 für erwerbsfähige Menschen, die älter als 25 Jahre sind, seit mindestens sechs Jahren Leistungen nach dem SGB II beziehen und in dieser Zeit nicht oder nur kurzzeitig erwerbstätig waren, ein neues Unterstützungsangebot. Für Menschen, die in einer Bedarfsgemeinschaft mit minderjährigen Kindern leben oder schwerbehindert sind, reichen auch fünf Jahre Leistungsbezug.

Parallel dazu findet ein ganzheitliches beschäftigungsbegleitendes Coaching statt, um das geförderte Arbeitsverhältnis nachhaltig zu stabilisieren.

Dazu bietet netzwerk an den Standorten Mittweida, Freiberg, Chemnitz und Döbeln in folgenden Bereichen Arbeitsplätze an:

  • Möbelbörse MÖBELWERT  (Mittweida, Chemnitz, Döbeln, Freiberg)
  • Tafel Mittweida
  • Tafel Döbeln
  • Textilkonfektion "Piet Rosso"

 

Kontakt und Nachfragen:
Frau Koch
Tel.: 03727 9978-12
Fax:  03727 9978-14
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