Eingliederung von Langzeitarbeitslosen nach § 16e SGB II

Eine Förderung nach § 16e SGB II „Eingliederung von Langzeitarbeitslosen" kommt für erwerbsfähige leistungsberechtigte Personen in Frage, die zuvor mindestens zwei Jahre arbeitslos waren. Zudem wird die geförderte Person je nach Bedarf durch ein ganzheitliches beschäftigungsbegleitendes Coaching aktiv begleitet und unterstützt.

 

Kontakt und Nachfragen:
Frau Koch
Tel.: 03727 9978-12
Fax:  03727 9978-14
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